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   VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06   

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VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06 (https://dejure.org/2007,15453)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 20.02.2007 - 13 K 3389/06 (https://dejure.org/2007,15453)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 (https://dejure.org/2007,15453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren für ein mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück; Straßenreinigungsgebühren für ein Hinterliegergrundstück mit einer im privaten Eigentum stehenden Zuwegung; Berechnung von Straßenreinigungsgebühren nach der Frontlänge eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Gelsenkirchen, 13.05.1993 - 13 K 3907/92
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06
    Urteil vom 13. Mai 1993 - 13 K 3907/92 - dargelegt hat, keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken.

    Urteil vom 13. Mai 1993 - 13 K 3907/92 -.

    Anders als in dem der bereits zitierten Entscheidung der Kammer vom 13. Mai 1993 - 13 K 3907/92 - zu Grunde liegenden Sachverhalt ist vorliegend die Erheblichkeit" der Kostenüberdeckung entscheidungsrelevant, weil die damalige gesetzliche Kostenobergrenze von 75 v.H. für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, wie bereits ausgeführt, nicht mehr geltendes Recht ist.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. September 1997 - 9 A 3373/96 -, Seite 22 des amtlichen Umdrucks; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, NWVBl. 2002, 427, 430.

    Da entscheidungserhebliche Satzungsmängel auch nicht offensichtlich sind, besteht für die Kammer unter Berücksichtigung des Rechtsschutzbegehrens der Kläger im Rahmen der sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle der Abgabenkalkulation vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - keine Veranlassung zu einer weitergehenden detaillierten Überprüfung der Ermittlung der Gebührensätze.

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 2671/02

    Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06
    Nach der Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Urteil vom 1. Dezember 2005 - 13 K 2671/02 -, ist der preisprüfungsrechtlich nicht zu bemängelnde Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerwagnisses als Bestandteil einer Gebührenbedarfsberechnung jedoch insoweit nicht zu rechtfertigen, als einer Gemeinde, die in privatrechtlichen Organisationsformen als Mehrheitsgesellschafterin handelt, ein Gewinnzuschlag als Teil eines ausgeschütteten Gewinns oder als Wertsteigerung ihrer Gesellschafteranteile zugute kommt, weil sie die jeweilige öffentliche Aufgabe uneigennützig im Interesse ihrer Bürger zu erfüllen hat.

    Urteil der Kammer vom 1. Dezember 2005 - 13 K 2671/02 - u.a. unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 -, in: DVBl 1997, 1072 m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06
    vgl. zur Bagatellgrenze von 3 % und zur Ergebnisrechtsprechung: OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, in: NVwZ 1995, 1233.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. März 1990 - 9 A 987/88 - und vom 11. September 1979 - 2 A 855/79 - Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 - S. 24 des Urteilsabdrucks.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - 15 A 873/04

    Beitragskalkulation

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06
    Beschluss vom 22. November 2005 - 15 A 873/04 - unter Hinweis auf die Vorgaben des Kommunalwirtschaftsrechts die Auffassung vertreten, dass die Vereinbarung eines Gewinns zwischen der Gemeinde und deren Eigengesellschaft als Entgeltanteil bei einer Vergabe eines öffentlichen Auftrages auch bei Anwendung des öffentlichen Preisrechts sachlich nicht vertretbar ist, weil der Gewinnerwirtschaftungsgrundsatz des § 109 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nur für die gemeindliche Beteiligung an einem (wirtschaftlichen) Unternehmen, nicht aber an einer (nichtwirtschaftlichen) Einrichtung gilt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00

    Querfinanzierung der Biotonne

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06
    In der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Urteil vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 -, in: KStZ 2003, 13, ist bei einer von einem Kreis beherrschten Abfallentsorgungsgesellschaft bei Vereinbarung eines Selbstkostenerstattungspreises nur 1 % des Umsatzes als Gewinnzuschlag als gebührenansatzfähig anerkannt worden, weil das Risiko der Gesellschaft bei dieser Ertragsgestaltung als gering einzustufen sei.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06
    Urteil der Kammer vom 1. Dezember 2005 - 13 K 2671/02 - u.a. unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 -, in: DVBl 1997, 1072 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1997 - 9 A 3373/96

    Anlagegüter; Nutzungsdauer; Erreichung der Prognose; Wertermittlung;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. September 1997 - 9 A 3373/96 -, Seite 22 des amtlichen Umdrucks; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, NWVBl. 2002, 427, 430.
  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 2039/04

    Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 13 K 3389/06
    vgl. Urteil der Kammer vom 1. Dezember 2005 - 13 K 2039/04 -.
  • BVerwG, 15.03.2002 - 9 B 16.02

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab; fiktiver Frontmetermaßstab;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1989 - 9 A 1974/87
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.1982 - 2 A 1778/81
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1995 - 9 A 3499/95

    Abgabenbescheid; Bestimmtheit; Straßenreinigungsgebührenpflicht; Eigentümer;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1989 - 9 A 469/87
  • VG Braunschweig, 18.12.2002 - 6 A 51/02

    Anlieger; Räumpflicht; Straßenreinigung; Winterdienst; Zumutbarkeit

  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2009 - 13 K 1489/07

    Straßenreinigungsgebühren, Frontmetermaßstab, Erschließung, Zugangsverbot,

    Im Verlaufe des Widerspruchsverfahrens wegen der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2006 teilte der Beklagte dem Kläger mit, dass die Bearbeitung dieses Widerspruchs im Hinblick auf eine Vielzahl von Widersprüchen wegen der Neuaufnahme von Straßen in die stadtseitige Reinigung und einem vor dem erkennenden Gericht anhängigen Musterverfahren (13 K 3389/06) zunächst zurückgestellt werde.

    Zur Begründung führt er insbesondere aus: Über die Widersprüche des Klägers vom 4. Februar 2006 und vom 28. Januar 2007/25. Februar 2007 sei - soweit sich diese auf die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren bezögen - noch nicht entschieden worden, weil diese u.a. damit begründet worden seien, dass der Kläger mit der Wiederaufnahme der Straße "J. " in die stadtseitige Reinigung nicht einverstanden sei und vor einer Entscheidung über diese Wiedersprüche der Ausgang des bei dem erkennenden Gericht anhängigen Musterverfahrens 13 K 3389/06 abgewartet werden sollte.

    Wegen der näheren Begründung dieser Gesetzeslage und ortsrechtlichen Ausgestaltung wird auf das Urteil der Kammer vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 -, den den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil ablehnenden Beschluss des OVG NRW vom 16. Oktober 2007 - 9 A 1065/07 - sowie das Urteil des erkennenden Gerichts vom 15. November 2007 - 13 K 54/07 - und den den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil ablehnenden Beschluss des OVG NRW vom 29. Februar 2008 - 9 A 3423/07 - Bezug genommen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die weiterhin Geltung beanspruchenden Gründe des Urteils der Kammer vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 - verwiesen.

  • VG Gelsenkirchen, 23.10.2008 - 13 K 677/08

    Straßenreinigungsgebühren, Frontmetermaßstab, Hinterliegergrundstück,

    Die Rechtmäßigkeit der Aufnahme der bisher durch die Anlieger zu reinigenden Straßen in die stadtseitige Reinigung sei durch Urteil des erkennenden Gerichts vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 - bestätigt worden.

    Grundsätzliche Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit der Modifizierung des Frontmetermaßstabes in § 6 GS hat weder die Kammer in ihrem (den Beteiligten bekannten) Urteil vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 - noch das OVG NRW in dem den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das vorerwähnte Urteil ablehnenden Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 9 K 1065/07 - erhoben.

    Die Kalkulation dieses Gebührensatzes hat die Kammer bereits in dem rechtskräftigen Urteil vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 - nach umfassender Überprüfung als rechtmäßig beurteilt.

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2007 - 13 K 54/07

    Straßenreinigungsgebühren, Frontmetermaßstab, Hinterliegergrundstück,

    Grundsätzliche Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit der Modifizierung des Frontmetermaßstabes in § 6 GS hat weder die Kammer in ihrem (den Beteiligten bekannten) Urteil vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 - noch das OVG NRW in dem den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das vorerwähnte Urteil ablehnenden Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 9 K 1065/07 - erhoben.

    Die Kalkulation dieses Gebührensatzes hat die Kammer bereits in dem rechtskräftigen Urteil vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 - nach umfassender Überprüfung als rechtmäßig beurteilt.

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

    Auf die Auftragsvergabe von Entsorgungsdienstleistungen anwendbar ist die Verordnung Preisprüfung Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 (BAnz Nr. 244 vom 18.12.1953), geändert durch die Verordnung PR Nr. 1/89 vom 13.6.1989 (BGBl. I, 1094), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304, 2340) mit den in der Anlage aufgeführten Leitsätzen für die Preisermittlung - LSP (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 8. August 2005 - 5 K 1322/01 -, S. 18 des E. A.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 -, zit. nach juris, Rn. 66; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 5 K 2939/06 -, zit. nach juris, Rn. 40 ff. unter Hinweis darauf, dass dann, wenn einem Anbieter nur ein Nachfrager gegenüberstehe, preisrechtlich keine marktgängige Leistung vorliege; Wiesemann, NVwZ 2007, a. a. O., S. 141).
  • VG Gelsenkirchen, 17.03.2016 - 13 K 174/14

    Öffentlicher Fußweg; Verbindngsweg; fehlende Beleuchtung; innerhalb geschlossener

    Urteil der Kammer vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 -, juris, Rdnr. 42.
  • VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 643/15

    Anspruch auf Übertragung der Straßenreinigung auf Anlieger

    Aus dieser in § 17 Abs. 3 LStrG angelegten Systematik folgt, dass der Einzelne grundsätzlich keinen Anspruch auf Übertragung der Reinigungspflicht hat (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. Februar 2007 - 13 K 3389/06 -, juris Rn. 42; VG Mainz, Urteile 12. Juli 2005 - 3K 161/05.MZ -, S. 8 UA, und vom 10. August 2004 - 3 K 395/04.MZ -, S. 7 UA).
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